Baugemeinschaft Stralsund
Qualitäten
1. Wohnungen
Schallschutz
Bezüglich des Schutzes gegen Schallübertragung zwischen den einzelnen Wohneinheiten gelten die erhöhten Werte der DIN 4109-5. Damit wird ein erhöhter Schallschutz für Wohnungen sichergestellt.
Zum Schutz gegen Geräusche aus haustechnischen Anlagen aus fremden Bereichen, wird gemäß VDI 4100 ein höchstzulässiger Schalldruckpegel von LAF,max,nT ≤ 27 dB(A) vereinbart.
Anforderungen an den Schallschutz innerhalb einer Wohneinheit sind nicht vereinbart. Der Schallschutz gegen Außenlärm entspricht den Anforderungen gemäß der zum Zeitpunkt der Erstellung der Baubeschreibung baurechtlich eingeführten DIN 4109-1 bzw. der Bauordnung Mecklenburg-Vorpommern.
Die Schallschutzkonzeption kann aus technischen Gründen nachträglich nicht mehr geändert werden. Sie behält deshalb auch Bestand, wenn zum Zeitpunkt der Abnahme die allgemein anerkannten Regeln der Technik einen höheren Schallschutz definieren.

Tragende Wände
Holzrahmenbauwände mit raumseitiger Gipsfaserplatte oder Strohbauplatte vor Installationsebene; Holzmassivwände, in sichtbaren Bereichen mit Holzoberfläche in Sichtqualität
Decken
Holzmassivdecken mit Holzoberfläche in Sichtqualität
Nichttragende Trennwände
Innenwände als Holzständerwerk- oder Holzmassivkonstruktionen; oder Strohbauplatten als selbsttragende Innenwand, je nach Schallschutz-Anforderung mit oder ohne Ständerwerk
Wandfliesen Bad, Duschbad und WC
Bäder und WC’s mit Wandfliesen, entsprechend der Detailplanung (Ladenverkaufspreis der Fliese 30,- €/m² incl. MwSt.)
Küche
Fliesenspiegel ca. 3,00 m² im Arbeitsplattenbereich nach Abstimmung mit dem Gesellschafter (Ladenverkaufspreis der Fliese: 30,- €/m² incl. MwSt.)
Fußböden
Estrich: Schwimmender Estrich in allen Räumen der Wohnung
Bodenbelag: Schlaf- und Wohnräume, Küchen, Flure: Massivparkett Materialstärke ca. 8 mm, Eiche Natur mit Holzsockelleisten
Abstellräume: Linoleum
Bäder, Gäste-WC: Bodenfliesen (Ladenverkaufspreis der Fliese 25,- €/m² incl. MwSt.)
Dachterrassen und Balkone
Hartholzbelag, z.B. Bangkirai oder Lärche
Wohnungseingangstüren
Holztürblatt endbehandelt mit Holzumfassungszarge, einbruchhemmende Ausführung nach WK2, zwei Bänder, 3-fach Bolzenverriegelung und Sicherheitsbeschlag mit Ziehschutz in Edelstahl. Türstopper in Edelstahl, mit Gummipuffer.
Zimmertüren
Rahmenholz mit Röhrenspankern, Oberfläche glatt, Gewicht ca. 17 kg/m², Oberfläche weiß fertig beschichtet oder lackiert, gefälzt einschlagend in Holzumfassungszarge mit Edelstahldrückergarnitur, dreiteiligen Edelstahlbeschlägen, Türhöhe 2,13 m.
Türstopper in Edelstahl, mit Gummipuffer.
Küche
Die Installationen für hochwertige Einbauküchen werden ausreichend dimensioniert vorgehalten (Wasser-/Abwasseranschluss, Elektroanschluss für Herd, Spülmaschine, Doppelsteckdosen im Arbeitsbereich).
2. Allgemeine Bereiche
Eingangsbereiche
Briefkastenanlage, Bodenbelag Naturstein, z.B. Anröchter Dolomit.
Treppenhäuser
Treppenhauswände in Holzmassiv- oder Holzrahmenbauweise; Treppenläufe und Zwischenpodeste als Holzmassivbauteile, schallentkoppelt; Geländer als Stahlgeländer, Rahmenkonstruktion mit Füllstäben und Holzhandlauf, Eiche natur oder ähnlich.
Treppenräume werden als unbeheizte Pufferzonen ausgebildet
Carport für Pkw (Carsharing) und Fahrräder
Pflasterflächen auf fachgerechtem Unterbau
Abstell- und Nebenräume im EG
Metallgittertrennwände mit entsprechenden Türen, Beton geflügelt oder Zementestrich.
3. Sonstiges
Außenanlagen
Gehwegflächen und Standort für Restwertstoffe gemäß Grundriss / Lageplan mit Pflaster auf fachgerechtem Unterbau, Gemeinschaftsflächen begrünt.
Erschließung
Entsorgungsleitungen von Schmutzwasser durch Anschluss an den öffentlichen Straßenkanal, Regenwasser wird möglichst auf dem Grundstück versickert oder in den öffentlichen Straßenkanal geleitet.
Anschlüsse der öffentlichen Versorgungsträger für Wasser, Strom, Telefon.
Der Telefonanschluss und ggf. Kabelanschluss für jede Wohnung muss auf eigene Kosten des Gesellschafters bei dem Netzbetreiber beantragt werden.
Schließanlage
Generalschließanlage als Gruppenschließanlage für jede Hausgemeinschaft.
Gestaltung
Die Gestaltung der Gebäude unterliegt den Auflagen aus folgenden Satzungen:
- Gestaltungssatzung
- Sanierungssatzung
- Denkmalverordnung
Auflagen und Vorgaben der Genehmigungsbehörden sind in der weiteren Planung zu berücksichtigen.
Grundlage der Bauausführung ist die Baubeschreibung, Fortschreibungen sind auf Grundlage des GbR-Vertrags möglich. Bautechnisch notwendige Änderungen, die die Qualität nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.
Zur Anwendung kommen die im Jahr 2025 gültigen Vorschriften der Bauordnung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V).
Anmerkung: Für alle in dieser Baubeschreibung genannten Fabrikate und Typen gilt der Zusatz „oder gleichwertig“, sie sind lediglich als qualitative Beschreibung zu werten.