Baugemeinschaft Stralsund
Das Projekt
Quartier 33F – F wie Familie
Planungsziele
- Gestalterisch anspruchsvolle Bebauung an Böttcher-, Filter- und Papenstraße
- Wiederherstellung der historischen Konturen des Eckgebäudes Böttcherstraße / Filterstraße
- Attraktive Wohnungen mit Raumhöhen ab ca. 2,70m
- Wohneinheit mit freiberuflicher Nutzung im Erdgeschoss des Eckgebäudes Böttcherstraße / Filterstraße, Raumhöhe 2,70m – 3,20m
- Barrierefreie Einheiten in allen im Erdgeschoss befindlichen Wohneinheiten
- Energieeffiziente Gebäudekonzeption und Haustechnik
- „Effizienzhaus 40“, erfüllt Anforderungen an „Klimafreundliches Wohngebäude“ für Förderung in KfW-Programmen
- Preiswerte, individuelle, hochwertige Wohnungen
- Bereitstellung von 2 Stellplätzen auf dem Grundstück Böttcherstr. 12, für privates Carsharing bzw. für kurzzeitiges Halten zum Be- und Entladen
- Gestaltung privater und gemeinschaftlicher Freibereiche (Terrassen, Balkone, Dachterrassen, Gemeinschaftsgarten im Blockinnenbereich)
- Gemeinschaftliche Nutzung im Erdgeschoss des Eckgebäudes Böttcherstraße (Co-Working)
Das Bauvorhaben wird in Form einer Baugemeinschaft organisiert. Die einzelnen Mitglieder der Baugemeinschaft können bei der Gestaltung Ihrer Wohnung (Positionen leichter Trennwände, Bodenbeläge, sanitäre Ausstattung) eigene Vorstellungen verwirklichen.
Mehrleistungen oder Minderleistungen können realisiert werden, Eigenleistungen können erbracht werden. Im Zuge der Planungsabstimmung werden daraus Mehr- oder Minderkosten ermittelt und nach Fertigstellung individuell abgerechnet.
Die im Weiteren beschriebenen Standards sowie Grundrisse und Ansichten mit allen dargestellten Bauteilen wie Fenster, Geländer, Badobjekte, Zwischenwände, Türen (ausgenommen Möblierung und Küchen) sind Grundlage des Kostenrahmens und damit des Baubudgets.
Nutzung, Aufteilung
Das Gebäudeensemble ist gemäß der städtebaulichen Situation in 2 Hausgemeinschaften mit jeweils eigener Adressbildung unterteilt.
Darin entstehen 7 Wohneinheiten, eine Wohneinheit mit Option auf freiberufliche Nutzung sowie ein Apartment. Um jungen Familien bezahlbare Wohnungen anbieten zu können, wurden kompakte Wohnungen entworfen, die sehr rationell auf kleiner Fläche viel Wohnkomfort bereitstellen.
Ansichten



Schnitte



Grundrisse



Zur Planung des Gebäudes
Der Planungsstand entspricht der Leistungsphase 4 (Genehmigungsphase) gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Die Genehmigung des Bauantrags liegt seit dem 06.12.2025 vor.
Organisation der Baugruppe
Unsere Baugruppe ist als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) organisiert, laut Eintragung im Gesellschaftsregister mit dem Zusatz „eGbR“. Der Gesellschaftervertrag beinhaltet klare Regeln für die notwendigen Beschlüsse der Gesellschaft. Die Grundlagen des Projektes (Anzahl der Geschosse, ungefähre Größe der Wohnungen, Lage der Wohnungstrennwände, Bautechnik und Ausbaustandards sowie Lage der Versorgungsschächte) wurden von den Initiatoren festgelegt.
Individuelle Grundrisse
Erfahrungsgemäß können nicht alle Entscheidungen zur Gestaltung der Wohnungen zu Beginn eines Projekts von den Gruppenmitgliedern getroffen werden. Wir beraten die Mitglieder und erarbeiten individuelle Grundrisse, soweit dies technisch möglich und sinnvoll ist.
Dazu haben wir ein 5-Stufen-Verfahren zur Steuerung eines Planungsprozesses mit Nutzerbeteiligung entwickelt. Jede/r Gesellschafter/In hat die für die eigene Wohneinheit mit den Architekten erarbeiteten Planstufen innerhalb einer angemessenen Frist freizugeben, damit werden die Planungsinhalte verbindlich festgelegt.
Plan A
Rohbaudarstellung mit allen Wänden, Türöffnungen, Lage der Badobjekte Grundrisszeichnung im M 1 : 100
Plan B
Ausstattungsliste der Wohneinheit mit Angaben zu Sonderwünschen wie Badobjekte, Bodenbeläge, Sondereinbauten
Plan C
Darstellung der Elektroplanung mit Schaltern, Dosen und Auslässen
Plan D
Darstellung der Sanitärräume, M 1 : 20, Grundriss, Wandabwicklungen
Plan E
Bestimmung der Oberflächen, Farben, Auflistung pro Raum
Nach Abschluss der Baumaßnahme wird die eGbR der Bauherrengemeinschaft in eine Gemeinschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) umgewandelt, so dass jedes Baugruppenmitglied nach Abschluss der Maßnahme eine eigene Eigentumswohnung besitzt und darüber verfügen kann. Darüber hinaus streben wir an, dass die einzelnen Hausgemeinschaften (Hausgemeinschaft Böttcherstraße – Hausgemeinschaft Filterstraße / Papenstraße) separate Rechte bekommen und möglichst unabhängig notwendige Entscheidungen über Instandhaltungsrücklagen und -maßnahmen ihres Hauses treffen können.