Baugemeinschaft Stralsund
Bauwerk
Die Baugemeinschaft setzt sich das Ziel, mit einem Gebäude in Holzbauweise nachhaltige, energieeffiziente und umweltverträgliche Konstruktionen und Baustoffe einzusetzen, um die Standards für ein Qualitätssiegel und damit Förderungen über zinsverbilligte Kredite der KfW zu ermöglichen.
In der weiteren Bearbeitung werden unterschiedliche Konstruktionsprinzipien weiterentwickelt und finanziell verglichen, um die für das Gesamtprojekt angemessene Variante zu ermitteln.
Die Bauausführung erfolgt nach den gültigen DIN- Normen, den anerkannten Regeln der Technik sowie nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).
Gründung und Bodenplatte
Gründung gemäß Bodengutachten und statischem Erfordernis, Stb.-Bodenplatte gem. Statik
Tragende Wände
Außenwände in Holzrahmenweise, tragende Innenwände als Holzständerwerk- oder Holzmassivkonstruktionen nach statischem Erfordernis
Nichttragende Wände
Holzständerwände oder Trockenbauwände d = ca. 100 bis 125 mm gemäß DIN 18 183, in Nassräumen mit Feuchtraumbeplankung;
oder Strohbauplatten als selbsttragende Innenwände
Decken
Brettstapel-, Brettsperrholz- oder Holzbalkendecken nach statischem Erfordernis
Dach
Satteldächer als zwischengedämmte, diffusionsoffene Holzkonstruktionen mit Pfannendeckung;
Begehbare, als Dachterrassen genutzte Flachdächer mit Gefälledämmung oder aufgeständerter, hinterlüfteter Unterkonstruktion, Dachabdichtung 3-lagig aus hochwertigen bituminösen Dichtungsbahnen
Fassaden
Die Fassaden werden als Putzfassaden auf geeigneten Holzwerkstoffplatten hergestellt.
Balkone, Geländer
Geländer in Metallrahmenkonstruktion mit Einzelstab- füllung, feuerverzinkt und nach Farbkonzept des Gebäudes lackiert, Terrassenabtrennungen als holzbekleidete Trennwand bzw. als Abstellbereich.
Fenster und Fenstertüren
Fenster und Fenstertüren als Holzfenster mit Isolierverglasung, U-Wert gemäß Berechnungen nach GEG und des QNG.
Anzahl der Fenster, Art der Öffnungen (z.B. Öffnungsflügel, Schiebetüren, Festverglasungen) und Größe der nach Budget zu erstellenden Fenster sind in den Fassadenzeichnungen festgelegt. Änderungswünsche im Detail einzelner Gesellschafter sind nach grundsätzlicher Zustimmung der Architekten möglich, es werden Mehr- oder Minderkosten ermittelt, die nach Abschluss der Baumaßnahme mit der/dem einzelnen Gesellschafter/In abzurechnen sind.
Sonnenschutz
Der sommerliche Wärmeschutz wird nach den Vorgaben des Wärmeschutznachweises – wo erforderlich – mit außenliegenden, in die Fassadengestaltung integrierten Sonnenschutzanlagen und/oder Sonnenschutzverglasungen gewährleistet.
Hauseingangstüren
Gemäß Anforderungen an bauphysikalische Belange und Sicherheitsbelange, hoher Anteil an sichtbaren Holzprofilen
Sicherungstechnik
Zweiflügliges Holztor an Zufahrt zu Böttcherstr. 12, Drehflügeltor an Gartenseite der Passage Böttcherstr. 12 (Stahlkonstruktion).
Alle Hauseingangstüren mit Türstation (Sprechanlage) und Videokamera.