Baugemeinschaft Stralsund

Baugemeinschaft Stralsund

Bauwerk

Die Baugemeinschaft setzt sich das Ziel, mit einem Gebäude in Holzbauweise nachhaltige, energie­effiziente und umweltverträgliche Konstruktionen und Baustoffe einzusetzen, um die Standards für ein Qualitätssiegel und damit Förderungen über zins­verbilligte Kredite der KfW zu ermöglichen.

In der weiteren Bearbeitung werden unterschied­liche Konstruktionsprinzipien weiterentwickelt und finanziell verglichen, um die für das Gesamtprojekt angemessene Variante zu ermitteln.    

Die Bauausführung erfolgt nach den gültigen DIN- Normen, den anerkannten Regeln der Technik sowie nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Gründung und Bodenplatte

Gründung gemäß Bodengutachten und statischem Erfordernis, Stb.-Bodenplatte gem. Statik 

Tragende Wände

Außenwände in Holzrahmenweise, tragende Innenwände als Holzständerwerk- oder Holzmassivkonstruktionen nach statischem Erfordernis

Nichttragende Wände

Holzständerwände oder Trockenbauwände d = ca. 100 bis 125 mm gemäß DIN 18 183, in Nassräumen mit Feuchtraumbeplankung;

oder Strohbauplatten als selbsttragende Innenwände

Decken

Brettstapel-, Brettsperrholz- oder Holzbalkendecken nach statischem Erfordernis

Dach

Satteldächer als zwischengedämmte, diffusionsoffene Holzkonstruktionen mit Pfannendeckung;

Begehbare, als Dachterrassen genutzte Flachdächer mit Gefälledämmung oder aufgeständerter, hinterlüfteter Unterkonstruktion, Dachabdichtung 3-lagig aus hochwertigen bituminösen Dichtungsbahnen

Fassaden

Die Fassaden werden als Putzfassaden auf geeigneten Holzwerkstoffplatten hergestellt. 

Balkone, Geländer

Geländer in Metallrahmenkonstruktion mit Einzelstab- füllung, feuerverzinkt und nach Farbkonzept des Gebäudes lackiert, Terrassenabtrennungen als holzbekleidete Trennwand bzw. als Abstellbereich.

Fenster und Fenstertüren

Fenster und Fenstertüren als Holzfenster mit Isolierverglasung, U-Wert gemäß Berechnungen nach GEG und des QNG.

Anzahl der Fenster, Art der Öffnungen (z.B. Öffnungsflügel, Schiebetüren, Festverglasungen) und Größe der nach Budget zu erstellenden Fenster sind in den Fassadenzeichnungen festgelegt. Änderungswünsche im Detail einzelner Gesellschafter sind nach grundsätzlicher Zustimmung der Architekten möglich, es werden Mehr- oder Minderkosten ermittelt, die nach Abschluss der Baumaßnahme mit der/dem einzelnen Gesellschafter/In abzurechnen sind. 

Sonnenschutz

Der sommerliche Wärmeschutz wird nach den Vorgaben des Wärmeschutznachweises – wo erforderlich – mit außenliegenden, in die Fassadengestaltung integrierten Sonnenschutzanlagen und/oder Sonnenschutzverglasungen gewährleistet. 

Hauseingangstüren

Gemäß Anforderungen an bauphysikalische Belange und Sicherheitsbelange, hoher Anteil an sichtbaren Holzprofilen

Sicherungstechnik

Zweiflügliges Holztor an Zufahrt zu Böttcherstr. 12, Drehflügeltor an Gartenseite der Passage Böttcherstr. 12 (Stahlkonstruktion). 

Alle Hauseingangstüren mit Türstation (Sprechanlage) und Videokamera.